Zahnzusatzversicherungen
Die Krankenkassen übernehmen im Bereich Zahnersatz lediglich Festzuschüsse, die jeweils zum 1. Januar eines jeden Jahres aktualisiert werden. Derzeit beträgt der Festzuschuss 60 Prozent der Kosten für die Regelversorgung. Zur Regelversorgung zählen Kronen, Brücken, herausnehmbarer Zahnersatz sowie Suprakonstruktionen (implantatgestützter Zahnersatz). Mindestens 40 Prozent der Kosten muss der gesetzlich Versicherte also in jedem Fall selbst tragen.
Da Zahnersatz teuer ist, entstehen in der Regel einige Hundert Euro an Eigenkosten. Wenn jedoch größere Teile des Gebisses saniert werden müssen, reicht dieser Betrag oft nicht aus. Meistens wird hochwertiger Zahnersatz bevorzugt, wie beispielsweise Implantate, was zusätzliche Kosten im vier- bis fünfstelligen Bereich verursachen kann.
Die Debeka Krankenversicherung bietet spezielle Zahnersatztarife an, die 50 oder 70 Prozent der Zahnarztrechnung abdecken. Der Tarif EZ70Plus wurde Anfang letzten Jahres von der Stiftung Warentest mit der Note 0,6 („sehr gut“) bewertet.