Gewalt gegen Pflegebedürftige

Gewalt gegen Pflegebedürftige

Das tatsächliche Ausmaß von Gewalt gegen Pflegebedürftige ist schwer zu erfassen. Häufig sind es die Täter selbst, die solche Vorfälle melden müssten – eine Situation, die die Aufklärung erheblich erschwert. Das Thema findet auch in der Rechtspflege Beachtung. Es existiert ein einschlägiger Straftatbestand , der vergleichsweise hohe Strafen vorsieht. Die Mindeststrafen liegen je nach Gefährdungslage…