Patientenverfügung
I. Inhalt
In einer Patientenverfügung legt eine Person fest, welche medizinischen Maßnahmen im Fall ihrer Entscheidungsunfähigkeit unterlassen oder durchgeführt werden sollen. Insbesondere betrifft dies ärztliche Eingriffe, die mit lebensverlängernden Maßnahmen in Zusammenhang stehen. Nach § 1827 Abs. 1 Satz 2 BGB ist eine Patientenverfügung für Betreuer oder Bevollmächtigte verbindlich.
II. Form
Die Patientenverfügung muss schriftlich erstellt werden. Das Bundesministerium der Justiz stellt entsprechende Formulare bereit. Eine Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer ist empfehlenswert, um die Verfügung im Bedarfsfall auffindbar zu machen.
III. Praxis
Die Bedeutung der Patientenverfügung wird in den Medien häufig hervorgehoben, allerdings ist ihre Umsetzung in der Praxis nicht immer so eindeutig, wie es oft dargestellt wird. Passive Sterbehilfe, also das Unterlassen unnötiger medizinischer Maßnahmen zur Verlängerung des Sterbeprozesses, basiert auf der Intention, dem natürlichen Sterben seinen Lauf zu lassen. Doch die Realität zeigt, dass nicht jeder scheinbar eingeleitete Sterbeprozess tatsächlich einer ist.
IV. Eigene Erfahrungen
Ich habe in meinem Leben zwei Fälle erlebt, die dies verdeutlichen – beide im Zusammenhang mit Schlaganfällen:
1. Während meines Pflegelehrgangs arbeitete ich auf einer Intensivstation und betreute einen älteren Mann, der nach einem Schlaganfall künstlich beatmet und nicht ansprechbar war. Da er keine Angehörigen hatte, stand die Frage im Raum, ob die Beatmung beendet werden sollte. Doch nach etwa einer Woche erholte er sich vollständig und hatte keine nennenswerten gesundheitlichen Schäden. Hätte man die Beatmung eingestellt, wäre dies keine Passive Sterbehilfe, sondern aktive Tötung gewesen.
2. Ein weiterer Fall ereignete sich im Jahr 2022. Eine Frau mit einer Patientenverfügung, die künstliche Beatmung ausschloss, wurde nach einem schweren Schlaganfall ins Krankenhaus eingeliefert und beatmet. Ich war zusammen mit einer weiteren Person als Bevollmächtigte eingesetzt. Nach der Verfügung hätten wir anordnen müssen, die Beatmung abzubrechen. Doch wir beschlossen, zunächst abzuwarten. Bereits nach drei Tagen war die Frau weitgehend genesen und benötigte keine Beatmung mehr. Heute lebt sie ein fast uneingeschränktes Leben. Hätten wir uns strikt an die Patientenverfügung gehalten, hätten wir ihre Tötung herbeigeführt.
3. Diese Fälle aus der eigenen Praxis zeigen, wie kritisch Patientenverfügungen sein können. Zwar hätte ich juristisch nicht zur Verantwortung gezogen werden können, weil mein Verschulden unbemerkt geblieben wäre. Doch das Ergebnis wäre tatsächlich falsch gewesen. Eine Patientenverfügung sollte daher mit Sorgfalt und Bedacht erstellt werden.