Antidemokratische Parteistrategien
I. Das Bundesverfassungsgericht hütet die Verfassung nicht hinreichend
Das Bundesverfassungsgericht soll als Hüter der Verfassung fungieren und die Demokratie in Deutschland schützen. Doch in der Gesamtschau kommt sie dieser Aufgabe nicht hinreichend nach, weil es sich zu parteinah oder sogar zu parteipolitisch positioniert.
- Selektive Annahme von Verfassungsbeschwerden
Die extrem niedrige Annahmequote von Verfassungsbeschwerden (unter 5 %) und die Erfolgsquote von nur etwa 1 % legen die Vermutung nahe, dass bürgerliche Anliegen kaum Gehör finden. Auffällig ist außerdem, dass die erfolgreichen Verfassungsbeschwerden hauptsächlich im Bereich Asyl- und Sozialrecht, also im Sinne der Kernanliegen der mehr oder weniger linkslastigen Regierungsparteien entschieden werden. - Mangelhafte Gewaltenteilung
Kritiker monieren spätestens seit den umstrittenen Entscheidungen zu den Corona-Maßnahmen und zur Impfpflicht, dass das Bundesverfassungsgericht nicht die nötige Distanz zur Regierung aufweist. Allerdings wurde das Bundesverfassungsgericht auch schon in europarechtlichen Angelegenheiten massiv kritisiert. Die enge Verzahnung von Parteien, Exekutive, Institutionen wie dem RKI und auch des Bundesverfassungsgericht wirft Fragen zur Gewaltenteilung auf. Demokratie lebt von einer funktionierenden Gewaltenteilung als Kontroll- und Qualitätsmechanismus – der Grundstein für jede erfolgreiche Demokratie. - Problematische Entscheidungsfindung im Verfassungsrecht
Unerfreulich ist die Entscheidung, dem aufgelösten und abgewählten Bundestag das Recht zuzugestehen, Grundgesetzänderungen gegen den offensichtlichen Wählerwillen und den neu gewählten Bundestag zu beschließen. Ein delegitimiertes Parlament erlässt Gesetze, die legitimierte Parlamente bindet. Das kann nicht richtig sein !
II. Demokratische Schieflage durch skrupellose Parteistrategien
- Massive Wähleruntreue durch die CDU/CSU
Die CDU/CSU hatte sich in der Opposition und im im Wahlkampf als Alternative zur Ampel-Koalition positioniert. Doch trotz klarer Versprechen gegen eine Schuldenbremse und gegen eine Koalition mit den Grünen vollzieht sie nicht nur eine diametrale Kehrtwende, sondern beschließt darüber hinaus die größte Neuverschuldung seit Bestehen der Bundesrepublik und zementiert gleichzeitig grüne Politik durch milliardenschwere Klima- und Transformationsfonds und Grundgesetzänderungen. - Instrumentalisierung des aufgelösten Bundestages
Um ihre Wortbrüche durchzusetzen, nutzt die CDU/CSU die Stimmen der abgewählten Ampel-Parteien im aufgelösten Bundestag. Das Wahlergebnis ignorieren die etablierten Parteien dabei ungeniert. Das Bundesverfassungsgericht winkt diesen Prozess durch und macht sich zum Unterstützer dieses Verfassungsbruchs.
III. Fragwürdige juristische Argumentation des Gerichts
- Formales Recht über materielles Recht
Die zentrale Begründung des Gerichts besagt, dass sich der neue Bundestag nur konstituieren kann, wenn mindestens ein Drittel der neuen Abgeordneten dies beantragt.
Doch dieser Ansatz ist formalistisch und missachtet demokratische Grundprinzipien:
– Die Staatsgewalt geht laut Art. 20 Abs. 2 GG vom Volke aus, nicht von parlamentarischen Machtspielen.
– Die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählten Abgeordneten sind gemäß Art. 38 Abs. 1 GG Vertreter des deutschen Volkes, nicht die abgewählten Abgeordneten eines aufgelösten Parlaments. - Demokratische Legitimation des neuen Parlaments
Umgekehrt ist es nicht plausibel, dass ein aufgelöstes Parlament, das bereits durch eine Neuwahl ersetzt wurde, weiterhin bindende Gesetze beschließt.
Es hat keine hinreichende demokratischen Legitimation. Fragwürdige formelle Kompetenzen ersetzen keineswegs die demokratische Legitimation.
IV. Die gigantischen Schuldenberge verstoßen gegen das Rechtsstaatsprinzip und gegen das Demokratieprinzip
- In der Literatur wird in Hinblicik auf die beabsichtigte Grundgesetzänderung leichtfertig erklärt:
„Nun es ist allerdings gerade das Wesen einer Verfassungsänderung, zukünftige Gesetzgeber mit ganz anderen Mehrheiten zu binden. Und es wäre auch kein Problem, erst kurz vor der Wahl durch eine Verfassungsänderung den kommenden Gesetzgeber einzuschränken […] Im Gegenteil, es geht ja um eine Entfesselung, der Handlungsspielraum des neuen Bundestags wird erweitert. Er kann mehr Geld ausgeben und mehr gestalten, als ohne die Grundgesetzänderungen..“ (lto.de)
Der Verfasser übersieht jedoch, dass die Billionen Schulden, die die neue Regierung ohne Legitimation – durch Missbrauch von formellen Regelungen entgegen der materiellen Rechtslage – zu beschließen beabsichtigt, ihren eigenen Handlungsspielraum unter Missachtung der Rechte ordnungsgemäß gewähtler Parlamentarier, die ihr den Spielraum nicht einräumen wollen, entfesseln will. Der Verfasser übersieht darüber hinaus, dass spätere Bundestage die gigantische Schuldenberge nicht durch Gesetzesänderungen oder Grundgesetzänderungen einfach beseitigen können. - Gigantische Schuldenberge verstoßen gegen die Demokratie
Wie oben schon erläutert, soll alle Macht von den Wählern, Art. 20 GG, und von den gewählten Politikern, Art. 38 GG, ausgehen. Das ist das Wesen der Demokratie.
Schulden von heute erweitern – „entfesseln“ – den Handlungsspielraum heutiger Politiker auf Kosten zukünftiger Politiker. Wenn die zukünftige Legislative wegen hoher Rückzahlungsobligationen keinen finanziellen und damit auch keinen politischen Handlungsspielraum hat, dann verlieren nicht nur politische Ämter, sondern auch die Wahlen ihre Gestaltungsmacht.
Das Demokratieprinzip enthält daher immanent auch ein Verbot, unbegrenzt Schulden zu machen. Die Frage, mit der sich das Bundesverfassungsgericht befassen müsste, ist, wie die Obergrenze zu definieren ist, damit die Handlungsfreiheit zukünftiger Parlamente gewährleistet ist. Immerhin hatte das Bundesverfassungsgericht bezüglich der kommunalen Selbstverwaltung den Zusammenhang von Finanzen und Handlungsfreiheit erkannt und Regelungen getroffen. - Gigantische Schuldenberg sind rechtsstaatlich problematisch
Hohe Ausgaben sind ein Indikator für Misswirtschaft
(1) Der gigantische Schuldenberg sind von der CDU/CSU nicht beabsichtigt, um Sparkonten anzulegen, sondern um entsprechend hohe Ausgaben zu tätigen. Dass hohe Ausgaben in der Regel im negativen Verhältnis zur Wirtschaftlichkeit stehen, zeigen die Verteidigungs- und Gesundheitsausgaben.
(2) Entgegen aller Behauptungen sind die deutschen Verteidigungsausgaben stets sehr hoch. Seit 2020 betragen die Militärausgaben 50 Milliarden und mehr. Russland gab vor Beginn des Krieges nur unwesentlich mehr für das Militär aus, nämlich zwischen 51 und 88 Milliarden. Die EU-Staaten geben zusammen im übrigen in etwa soviel Geld aus wie China.
(3) Deutschlands Ausgaben für Gesundheit gehören zu den höchsten weltweit, trotzdem ist das Gesundheitssystem mittelmäßig und die Lebenserwartung ist im Verhältnis zu anderen Staaten niedriger und sinkt zudem.
Deutschland gehört zu den Höchstabgabenländern und ist sogar das zweitteuerste Land der Welt. Dass die Abgaben nicht in der Infrastruktur und im Lebensstandard ankommen, ist gemeinhin bekannt. Es liegt folglich Misswirtschaft vor. Es liegt die Vermutung nahe, dass der Misswirtschaft auch rechtswidriges Verhalten zugrunde liegt. Es gibt allerdings einen großen Graubereich. Wenn zum Beispiel die Krankenhäuser nur bestimmte normierte und zertifizierte Einrichtungen und Geräte kaufen dürfen, die nur von wenigen Herstellern erfüllt werden, dann zahlen sie naturgemäß einen zu hohen Preis. Solche Normen kommen häufig unter dem Einfluss von sogenannten Lobbyisten zustande.
Hohe Ausgaben bringen rechtsstaatliche Probleme mit sich.
Große Geldflüsse sind schlecht zu kontrollieren. Vetternwirtschaft, Lobbyismus, Wahrnehmung widerstreitender Interessen sind ohnehin ein großes gesellschaftliches und politisches Problem. Darüber hinaus gibt es auch weiterhin Fälle von Korruption. Fließen gigantische Geldmengen, dann nehmen diese Auswüchse überproportional zu, weil die bestehenden Kontrollinstitutionen für diese Geldflüsse gar nicht ausgelegt sind. Es ist zu bedenken, dass das beabsichtigte Schuldenpaket 10 mal größer ist als das sogenannte Sondervermögen Bundeswehr, das mit 100 Milliarden EUR auch schon äußerst üppig ausgefallen war. Im übrigen ist mit der Grundgesetzänderung die Verschuldung grenzenlos möglich.
Ergebnis
Die aktuellen Ereignisse zeigen, dass es den Politikern an hinreichendem Respekt gegenüber Wählern und demokratischen Grundsätzen fehlt, dass Bundesverfassungsrichter nicht den Anforderungen als unabhängige Richter, Art. 97 Abs. 1 GG, hinreichend gerecht werden, weil sie nicht hinreichend frei von parteipolitischen Interessen sind.
Wir brauchen eine grundsätzliche Debatte, wie es mit Deutschlands Demokratie weitergehen soll. Parteistrategische Exzesse – wie die des Herrn Merz – zerstören die Demokratie und haben keinerlei moralische oder rechtliche Legitimation. Schon die Exzesse in der Corona-Zeit hatten der Demokratie massiven Schaden zugefügt. Kontrollinstanzen sind damals genauso ausgefallen, wie sie jetzt ausfallen, bzw. noch ausfallen werden.
Richtigerweise ist die Gewaltenteilung im Grundgesetz klar auszuformulieren, insbesondere die Besetzung der Richterämter zu überarbeiten.
Verletzungen gegen demokratische Grundsätze, z.B. gegen die Gewaltenteilung, oder Grundrechte im Kernbereich durch Amtspersonen, Parlamentarier oder Parteien dürfen nicht straffrei bleiben. Es genügt nicht, dass diese Personen einen Amtseid ablegen. Sie müssen gesetzlich verpflichtet sein, ihren Aufgaben nachzukommen und müssen für die Einhaltung strafrechtlich haften.
Schließlich muss dem Volk ein Vetorecht eingeräumt werden. Ein funktionsfähiges direktdemokratisches Institut ist unumgänglich. Gerade solche gigantischen Schuldenberge dürfen nicht einem Veto durch das Volk entzogen sein.