Forderungsübergang nach § 86 VVG bei Unfallversicherungen
I. Einleitung Ein Forderungsübergang nach § 86 VVG kommt nur in Betracht, wenn die Versicherung einen Schaden reguliert, den ein Dritter hätte regulieren müssen. Der Forderungsübergang spielt daher bei Unfällen eine große Rolle. Betroffene kennen die Anschreiben der Krankenkassen oder Krankenversicherungen, die nach den Umständen des Unfalls fragen. Ergibt sich ein Fremdverschulden, dann versuchen sie,…