Unfallversicherungen - Bild von ChatGPT und Rechtsanwalt Reinhard Wilhelm aus Arnsberg / Dortmund
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Forderungsübergang nach § 86 VVG bei Unfallversicherungen

I. Einleitung

Ein Forderungsübergang nach § 86 VVG kommt nur in Betracht, wenn die Versicherung einen Schaden reguliert, den ein Dritter hätte regulieren müssen.

Der Forderungsübergang spielt daher bei Unfällen eine große Rolle.

Betroffene kennen die Anschreiben der Krankenkassen oder Krankenversicherungen, die nach den Umständen des Unfalls fragen. Ergibt sich ein Fremdverschulden, dann versuchen sie, die Kosten der Heilbehandlung von dem Unfallverursacher oder seiner Versicherung wieder zu holen.

Auch bei privaten Unfallversicherungen entstehen Fragen bezüglich des Forderungsübergangs. Als Anwalt des Geschädigten stellt sich die Frage, inwieweit von dem Schädiger Schadensersatz gefordert werden können, obwohl die eigene Unfallversicherung schon Leistungen vorgenommen hat, ob Schadensersatzansprüche vom Mandanten an den Unfallversicherer übergegangen sind.

II. Ist die Unfallversicherung eine Summen- oder Schadensversicherung ?

1. Unfallversicherungen sind immer Summenversicherungen, manchmal aber auch Schadensversicherungen.

Soweit die Unfallversicherung eine Summenversicherung ist, stehen die Versicherungsleistungen der Inanspruchnahme des Schädigers nicht entgegen. Soweit die Unfallversicherung aber als Schadensversicherung Schäden reguliert hat, sind die Ansprüche bezüglich dieser regulierten Ansprüche an die Unfallversicherung kraft Gesetz übergegangen.

2. Die Unfallversicherung ist Summenversicherung, soweit sie verpflichtet ist, aufgrund eines Unfalls und bestimmter Unfallfolgen pauschalierte Zahlungen leisten muss.

a. Invaliditätsabsicherung

Die Unfallversicherungen leisten je nach Invaliditätsgrad bestimmte Zahlungen. Ob mit der Invalidität tatsächlich konkrete finanzielle Schäden einhergehen, ist unerheblich.

Verliert zum Beispiel ein Versicherungsnehmer aufgrund eines Bootsunfalls einen Zeh, kann aber danach trotzdem ganz normal arbeiten und aktiv seinem Leben nachgehen, dann bekommt er trotzdem die vereinbarte Leistung. In diesem Fall kann der Versicherungsnehmer aber zusätzlich den Unfallverursacher in die zivilrechtliche Haftung nehmen. Der Haftungsanspruch ist nicht an die Versicherung übergegangen.

Umgekehrt kann es sein, dass der Versicherungsnehmer hohe finanzielle Schäden durch Unfall erleidet, aber nur schlecht versichert sichert ist. Verliert zum Beispiel ein Dachdecker durch einen Unfall seinen Arm und ist berufsunfähig, dann nützen ihm wenige tausend Euro wenig. Ist der Unfall auch noch selbstverschuldet, dann scheiden Ansprüche gegen Dritte aus. Geschah der Unfall außerhalb der Arbeitszeit, dann wird er sich mit Arbeitslosengeld oder Erwerbsminderungsrente begnügen müssen.

b. Todesfallabsicherung

Die Todesfallabsicherung gehört ebenfalls zur Summenversicherung. Ist der Todesfall fremdverschuldet udn entstehen durch den Todesfall für Unterhaltsberechtigte Verdienstausfälle, für Angehörige Schmerzensgeld und Beerdigungskosten, dann können diese zusätzlich gegenüber dem Schadenverursacher geltend gemacht werden.

c. Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld, Übergangsgeld, Knochenbruchpauschalen

Auch diese Absicherungen sind Summenversicherungen. Die Leistungen erbringt der Versicherer unabhängig davon, ob diese Kosten tatsächlich angefallen sind.

3. Die Unfallversicherung ist Schadensversicherung, soweit sie verpflichtet ist, konkrete Schäden auszugleichen.

Dazu gehören die Assistance-Leistungen, Bergungskosten, Kosten für kosmetische Behandlungen, Kosten für Haushaltshilfe und andere konkrete Leistungspflichten.

Die Anbieter von hochwertigen Unfallversicherungen verkaufen in der Regel auch die Kostenübernahme von Bergungen oder kosmetischen Heilbehandlungen. Diese Positionen können vom Unfallverursacher nicht zusätzlich eingefordert werden, weil die Versicherung sich die Kosten nach § 86 VVG erstatten lässt.

Darüber hinaus gibt es häufig zusätzliche Versicherungsleistungen in Form von Realleistungen. Ein Rund-um-Sorglospaket soll dem Versicherungsnehmer im Falle eines Unfalls sämtliche Unannehmlichkeiten abnehmen. Es werden Haushaltshilfen, Fahrer, Heilmittel, Organisationsleistungen, Kurleistungen, etc. zur Verfügung gestellt.

Die Kosten kann sich die Unfallversicherung ganz oder teilweise von dem Unfallverursacher erstatten lassen. Weil bei diesen Versicherungsleistungen die finanziellen Leistungen nicht im Vordergrund, sondern Service-, Heil- und Betreuungsleistungen, bekommt der Versicherungsnehmer häufig gar keinen Einblick über die finanziellen Transaktionen. Die Versicherung kümmert sich um alles. Aber selbst wenn der Versicherungsnehmer ein Rechnung ausgestellt bekommen sollte, kann er diese nur einmal abrechnen.

III. Fazit

Die Unfallversicherungen sind überwiegend Summenversicherungen. Nichtsdestotrotz haben moderne und hohwertige Unfallversicherungen zahlreiche Komfort- und Serviceleistungen im Portfolio, die dann zumeist Schadensversicherungen sind.

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