ChatGPT & Rechtsanwalt Wilhelm - ein Clown, der mit Geld um sich wirft

Die Abschaffung der Schuldenbremse ist keineswegs sicher, aber verfassungswidrig und schädlich für die CDU.

Friedrich Merz beabsichtigt, seine Laufbahn als Schuldenkanzler mit einem unnützen Verfassungsbruch zu beginnen, der entweder scheitert oder ihn und die CDU in eine schädliche Abhängigkeit von den Grünen führt.

I. Friedrich Merz möchte vor seinem Amtsantritt einen erfolgreichen Verfassungsbruch initiieren.

Friedrich Merz stört sich – wie andere Sozialisten – an nachfolgender grundgesetzlicher Regelung:

Einnahmen und Ausgaben sind grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten auszugleichen. ( Art. 115 Abs. 2 S. 1 GG )

Diese Regelung soll beseitigt werden, um unbegrenzte Militärausgaben zu ermöglichen.

1. Grundgesetzänderung im Bundestag

Friedrich Merz sieht keine Aussicht, dass das neue Parlament die gewünschte Grundgesetzänderung beschließt.

Deshalb will er die Grundgesetzänderung mit Hilfe des am 27. Dezember 2024 gemäß Art. 68 Abs. 1 Satz 1 GG aufgelösten Bundestags beschließen lassen.

Dies ist jedoch offensichtlich verfassungswidrig, da bereits ein neuer Bundestag gewählt wurde, der sich gemäß Art. 39 Abs. 2 GG konstituieren könnte und auch sollte. Der neue Bundestag spiegelt den Wählerwillen wider, nicht der aufgelöste. Es ist unbegründbar, wenn die Bundestagspräsidentin anstatt des gewählten den aufgelösten Bundestag einberuft.

2. Rechtsweg

Ob das Bundesverfassungsgericht diesen Schritt von Friedrich Merz unterstützen wird, bleibt abzuwarten. AfD und Die Linke haben in jedem Fall Klage eingereicht.

3. Parlamentarische Zustimmung

Ebenso unklar ist, ob ausreichend – also zwei Drittel – der Parlamentarier des aufgelösten Parlaments diesem Schritt zustimmen. Die FDP, die Linken, die AfD sowie fraktionslose Abgeordnete werden voraussichtlich dagegen stimmen. Unklar bleibt zudem, wie viele Parteikollegen von Friedrich Merz bereit sein werden, diesen Verfassungsbruch und den damit verbundenen Wählerbetrug in Kauf zu nehmen. Ebenso fraglich ist, ob alle Parlamentarier der SPD oder der Grünen diesen Weg mitgehen werden.

4. Zustimmung im Bundesrat

Selbst wenn Merz seinen Coup im Parlament durchsetzen sollte, müsste er zusätzlich im Bundesrat mit einer Zweidrittelmehrheit obsiegen. Da in zahlreichen Landesregierungen die FDP, die Freien Wähler und der BSW vertreten sind, ist auch hier ein Scheitern möglich – es könnten bis zu fünf Stimmen fehlen.

II. Folgen eines erfolgreichen Verfassungsbruchs

1. Wählerreaktion und Umfragen


Es bleibt spekulativ, ob die Wähler die Schuldenpolitik gutheißen. Bisher sind die Umfragewerte für die CDU noch nicht eingebrochen – dies könnte sich jedoch ändern, insbesondere wenn sich das zweite Kernversprechen, effektive Grenzkontrollen, als unerfüllbar und als wirtschaftsschädigend erweist.

2. Abhängigkeit von den Grünen


Für einen erfolgreichen Abstimmungsprozess ist die CDU auf die Zustimmung der Grünen angewiesen, die die Ausgaben im Bereich der Schuldenpolitik selbstverständlich an sogenannte Klimaziele knüpfen wollen. Dies führt in der Regel zu Unsinn, Bürokratie und wirtschaftlicher Ineffizienz. Zudem bliebe Friedrich Merz bis zur Abstimmung im Bundesrat durch die Grünen erpressbar.

3. Strategische Konsequenzen


Insgesamt ist der Verfassungsbruch keine strategisch überzeugende Entscheidung, da die CDU gewählt wurde, um die Ampelkoalition abzulösen. Mit dem Verfassungsbruch würden die Grünen erst einmal faktisch mit an Bord sein – wodurch die Ampel letztlich fortbesteht, nur dass anstelle der FDP die CDU positioniert wäre. Friedrich Merz sollte es zu denken geben, dass der Applaus aus den Reihen des Merkel-Lagers kommt. Das zeugt nicht von einem Neuanfang.

III. Der Verfassungsbruch ist zudem unnötig

Sondervermögen sind im Falle von Notlagen zulässig, Art. 109 Abs. 3 GG. Das Sondervermögen der Bundeswehr ist bislang unangefochten. Daher liegt es nahe, dieses – zumindest für Investitionen – einfach aufzustocken. Laufende Kosten der Bundeswehr sollten ohnehin aus dem regulären Haushalt gedeckt werden, da ein Haushalt andernfalls schlichtweg unseriös wäre.

IV. Fazit

Ein Kanzlerkandidat, der seine Kanzlerschaft mit Wählerbetrug und einem Verfassungsbruch zu beginnen plant, bereitet keinen guten Auftakt. Sollte sich diese Kanzlerschaft als Fortsetzung der Ampelkoalition herausstellen, wird die CDU ihre Quittung bereits bei den nächsten Wahlen erhalten. Friedrich Merz könnte dann den gleichen Weg wie Olaf Scholz einschlagen.

Ähnliche Beiträge

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert