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Gartenpflege & Pflegekosten im Mietrecht

Ein Garten ohne Pflege gibt es nicht.

Gärten machen Arbeit – zumal viele Landesbauordnungen, etwa § 8 Abs. 1 LBauO NRW, sogenannte Steingärten untersagen. Im günstigsten Fall müssen zumindest Rasenflächen regelmäßig gemäht und die Rasenkanten mit einem Trimmer gepflegt werden. Kommen Beete, Sträucher, Bäume oder Hecken hinzu, steigt der Arbeitsaufwand schnell überproportional.

Wer ist für die Gartenpflege verantwortlich ?

Eigentümer

Grundsätzlich liegt die Gartenpflege in der Verantwortung der Eigentümer – sie ist sowohl Recht als auch Pflicht. Die Eigentümer bestimmen in der Regel selbst den Umfang der Pflege. Sie dürfen den Garten auch vernachlässigen, solange Nachbarrechtsgesetze und kommunale Satzungen eingehalten werden. Besonders in Städten existieren oft Gestaltungssatzungen, die Vorgärten betreffen. Die Nachbarrechtsgesetze regeln außerdem Pflanzabstände und Wuchshöhen.

Mieter

Mieter von Gärten sind gegenüber dem Vermieter zur Gartenpflege verpflichtet. Sie müssen den Garten bei Auszug im ursprünglichen Zustand zurückgeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Viele Mietverträge enthalten ausdrücklich Regelungen zur Gartenpflege, etwa zur Pflege von Hecken oder Beeten.

Kommt ein Mieter seiner Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter ihn abmahnen, eine Frist setzen und nach Ablauf dieser Frist die Gartenpflege auf Kosten des Mieters durchführen lassen.

Kosten

Soweit Mieter zur Gartenpflege verpflichtet sind, tragen sie die Kosten selbst. Auch Mieter, die zwar keinen eigenen Garten, aber eine Wohnung in einer Anlage mit Gemeinschaftsflächen gemietet haben, müssen sich über die Betriebskostenabrechnung an den Pflegekosten beteiligen (§ 2 Nr. 10 BetrKV). Kosten aus Ersatzvornahmen dürfen allerdings nur den tatsächlich zur Gartenpflege verpflichteten Mietern auferlegt werden.

Empfehlung

Vermieter möchten in der Regel ihre Ruhe – sie verdienen nichts daran, wenn sie Gartenpflegeaufträge vergeben müssen. Die Begeisterung, gegenüber Gartenbauunternehmen in Vorleistung zu treten, ist eher gering.

Mieter hingegen wünschen sich niedrige Nebenkosten. Bewohner kleinerer Wohnanlagen – insbesondere bei hohem Gartenanteil – sind gut beraten, selbst aktiv zu werden. Mit Rasenmäher, Kantenschneider und Heckenschere lassen sich schnell sichtbare Erfolge erzielen – zur Zufriedenheit der Nachbarn, des Eigentümers und der Mitbewohner. Über das Jahr hinweg können auf diese Weise mehrere hundert Euro Nebenkosten eingespart werden.

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