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Haftpflichtversicherung

I. Haftpflichtschäden

Täglich entstehen Schäden durch fehlende Sorgfalt. Die meisten davon sind glücklicherweise geringfügig und betreffen häufig den Verursacher selbst.

Es gibt jedoch Schäden, die Dritte betreffen und mehr oder weniger schwerwiegend sind – einige leider auch dramatisch. Natürlich versucht jeder, solche Schäden zu vermeiden, doch sie geschehen dennoch. Diese Schäden können sich auf Eigentum, Gesundheit oder im schlimmsten Fall auf das Leben beziehen.

Manche Schäden können nicht wieder gutgemacht werden. In solchen Fällen spricht man von Zerstörung.

Wenn Eigentum betroffen ist, muss der beschädigte Gegenstand repariert, ersetzt oder neu gebaut werden, sodass der Geschädigte so gestellt wird, als hätte das Ereignis nie stattgefunden. In der Regel entstehen zusätzliche Kosten für Entsorgung, Sicherung, Bergung und Nutzungsausfall.

Gesundheit oder Leben hingegen lassen sich nicht ersetzen. Für den Geschädigten bedeuten solche Schäden oft gravierende Einschnitte in der Lebensqualität. Schmerzensgeld hat in diesem Zusammenhang lediglich eine kompensatorische Funktion. Hinzu kommen meist hohe Behandlungskosten und gegebenenfalls auch Einkommensverluste.

Wenn das Leben zerstört ist, müssen die Hinterbliebenen mit dem Verlust zurechtkommen. Sie haben unter Umständen Anspruch auf Schmerzensgeld für ihre Trauer, die Erstattung der Beerdigungskosten und gegebenenfalls auf Unterhaltszahlungen.

II. Schutzfunktionen der Haftpflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen bieten Schutz in drei Richtungen:

  1. Sie schützen die Versicherten vor den finanziellen Folgen ihrer Unachtsamkeit.
  2. Sie bewahren die Versicherten vor unberechtigten, möglicherweise betrügerischen Forderungen und übernehmen die Kosten der Rechtsverteidigung.
  3. Sie tragen zum gesellschaftlichen Frieden bei, indem sie sowohl den Geschädigten als auch den Versicherungsnehmer vor finanziellen Belastungen und Konflikten schützen. Schmerzensgeld hat dabei auch eine befriedende Funktion.

III. Freiwillige Versicherungen und Pflichtversicherungen

Haftpflichtversicherungen sind nur in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Für den Betrieb eines Kraftfahrzeugs schreibt das Pflichtversicherungsgesetz eine Haftpflichtversicherung vor. Es erlaubt zudem die direkte Inanspruchnahme dieser Kfz-Versicherungen und verpflichtet sie zur zügigen Bearbeitung von Ansprüchen, in der Regel innerhalb von drei Monaten.

Einige Berufsgruppen sind aufgrund berufsrechtlicher Vorschriften verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen. Da es sich hierbei rechtlich nicht um Verträge zugunsten Dritter handelt, müssen die Schädiger im Schadensfall selbst aktiv werden.

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